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Therwil, 15. Juni 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

Anwendungs- und Geltungsbereich

Vorliegende AGB's regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der HR Andrist GmbH. Die AGB's bilden einen integrierten Vertragsbestandteil des unterzeichneten Angebotes oder des individuellen Dienstvertrages (nachfolgend Vertrag genannt) zwischen dem Kunden und der HR Andrist GmbH.

Enthalten der Vertrag und die AGB’s voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Angebots / Vertrages denjenigen der AGB’s grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Angebots / Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB’s.

Die AGB’s gelten durch die Annahme des Angebots / Vertrages durch den Kunden als akzeptiert.

Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausgeschlossen.

Vertragsschluss

Benennt die HR Andrist GmbH keine Frist, ist die HR Andrist GmbH vom Datum des Angebotes an während 2 Wochen an das Angebot gebunden.

Art der Tätigkeit und Leistungen

Die HR Andrist GmbH steht dem Kunden als Dienstleister und Unterstützung im Bereich Human Resources und Rechtsberatung zur Verfügung.

Der Umfang und Zeitpunkt dieser Dienstleistung orientiert sich am Angebot / Vertrag.

Die HR Andrist GmbH verpflichtet sich, die ihr obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen, unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und mit bestehendem und während der Laufzeit dieses Vertrags hinzugewonnenen Know-hows.

Mit der Bezahlung einer allfälligen höheren Rechnung als im Angebot / Vertrag vereinbart, gilt die Rechnung als – stillschweigend - akzeptiert.

Die HR Andrist GmbH setzt sorgfältig ausgewählte und gut qualifizierte Mitarbeiter für die Erbringung der Dienstleistungen ein. Der HR Andrist GmbH obliegt die Gesamtverantwortung für die Erbringung der Dienstleistungen.

Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde bietet der HR Andrist GmbH jede Unterstützung, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.

Der Kunde stellt der HR Andrist GmbH die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind.

Sofern die HR Andrist GmbH ihre Leistungen in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen hat, stellt der Kunde der HR Andrist GmbH rechtzeitig geeignete Räume und Infrastruktur zur Verfügung.

Dienstort

Die Dienstleistung wird grundsätzlich vom Büro HR Andrist GmbH erledigt. Sollten dennoch Aufträge vor Ort erledigt werden, müssen diese für die Zeiteinteilung frühzeitig bekannt gegeben werden.

Sofern dies erforderlich ist und die Dienstleistung vor Ort erbracht werden muss, wird die Hin- und Rückfahrt ab dem Standort Therwil ebenfalls als Stundenlohn in Rechnung gestellt und die angefallenen Kilometer mit CHF 0.90 verrechnet. Dies gilt auch für die Informationsbeschaffung zur Auftragserfüllung.

Vergütung und Kosten

Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach dem Angebot / Vertrag. Der Aufwand von der HR Andrist GmbH wird monatlich in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage ab Rechnungsdatum.

Jede angebrochene Stunde wird auf eine halbe Stunde aufgerundet. In diesem Stundenansatz ist auch das Verbrauchsmaterial enthalten. Extrakosten, insbesondere für den Postversand, Inseratkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Verzug

Der Kunde ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 15.00 pro Mahnung. Hat die HR Andrist GmbH Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich das Inkasso von Forderungen, kann die HR Andrist GmbH auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge werden von der HR Andrist GmbH direkt entrichtet.

Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistungen, namentlich Eigentumsrechte, Inhaberrechte, Immaterialgüterrechte (insbesondere, aber nicht abschliessend an Erfindungen, Know-how, Urheberrechte und sonstigen immateriellen oder gewerblichen Schutzrechten, unabhängig davon, ob diese registriert sind oder nicht), einschliesslich des Rechtes zur Anwendung von Schutzrechten sowie das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung von Schutzrechten an Dritte gehen ohne weitere Kosten auf den Kunden über.

Werbung und Publikationen über die dem Kunden gegenüber erbrachten Dienstleistungen bedürfen der Zustimmung des Kunden.

Haftungsbeschränkung und Schadenersatz

Die HR Andrist GmbH bearbeitet Anfragen prompt, diskret, nach bestem Wissen und Gewissen.

Rechtliche Anfragen werden unter Beizug von geltender Rechtsprechung und einschlägiger Literatur beurteilt. Die HR Andrist GmbH ist nur ausserprozessual tätig. Demnach wird durch die HR Andrist GmbH keine Haftung für die prozessuale Richtigkeit einer Rechtsantwort oder die Einhaltung allfälliger Fristen übernommen.

Die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des Sachverhaltes liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Die HR Andrist GmbH übernimmt daher keine Haftung für Schäden, welche durch fehlerhafte Rechtsantworten verursacht werden, sofern diese auf unrichtigem oder unvollständigem Sachverhalt beruhen.

Im Übrigen beschränkt sich die Haftung der HR Andrist GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatzforderungen gegen die HR Andrist GmbH können nur geltend gemacht werden, wenn der HR Andrist GmbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Für verloren gegangene Daten haftet die HR Andrist GmbH nicht.

Verschwiegenheitspflicht und Geheimhaltung

Die HR Andrist GmbH verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt haben oder erlangen werden, vertraulich zu behandeln. 

Änderungen

Die HR Andrist GmbH kann die vorliegenden AGB's jederzeit ändern. In diesem Fall setzt sie den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis. Die geänderten AGB’s gelten ab ihrer Publikation auf www.hr-andrist.ch.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt.

Vertragsdauer und Kündigung

Wird der Vertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Bei befristeten Verträgen gilt die vereinbarte Vertragsdauer. Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.

Abwerbeverbot und Vermittlungshonorar

Die Mitarbeitenden der HR Andrist GmbH dürfen während der Zusammenarbeit und vier Jahre danach nicht abgeworben, bzw. direkt beim Auftraggeber angestellt werden. Sollte sich dennoch eine Zusammenarbeit ergeben und ein Arbeitsverhältnis eingegangen worden sein, wird eine Vermittlungsgebühr von 50 % des Jahressalärs (inkl. 13. ML, Bonus und weiteren garantieren Lohnbestandteilen) fällig und dem Kunden sofort verrechnet. Für die Berechnung des Vermittlungshonorars gilt das vereinbarte Jahressalär zwischen dem Mitarbeiter und der HR Andrist GmbH.

Anwendbares Recht

Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht.

Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für die Behandlung von allfälligen Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Arlesheim / BL.

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